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Fischereischein-Lehrgang 2015 des KAV Wittstock

Für Angler, Anglerinnen oder Angelanwärter ohne Fischereischein A beginnt ab dem 21.02.2015 der Lehrgang 2015 zum Fischereischein. Diese Termine sollten Sie nicht verpassen!

Fischereischein Lehrgang 2015

Angler aufgepasst! Der Kreisanglerverband OPR Region: Wittstock (kurz: KAV Wittstock) veranstaltet wie in jedem Jahr den Lehrgang zum Fischereischein A. Der erste Termin ist schon in etwa 10 Tagen, um genau zu sein am 21.02.2015 daher heißt es ran halten. Der Lehrgang wir an drei auf einander folgenden Sonnabenden durchgeführt und ist von der abschließenden Prüfung gekrönt.

Termine & Themengebiete

Um bereits jetzt einen kleinen Einblick vom Ablauf des Lehrgangs zu erhalten, können Sie aus der Übersicht die einzelnen Themengebiete entnehmen.

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Wo findet der Lehrgang statt?

Da sich der zentrale Veranstaltungsort in Wittstock in den letzten Jahren sehr bewährt hat, findet auch 2015 der Lehrgang hier statt:

  • Torbogenhaus (Amtshof)
  • Auf der Freiheit 10
  • 16909 Wittstock

Angler sind Naturschützer

Wer jetzt angesichts der Themengebiete die Hände über den Kopf zusammen schlägt, dem sei eines gesagt: Angler sind Naturschützer! Daher sollte jeder Angler auch die gesetzlichen Bestimmungen des Fischereirechts kennen. Dazu gehören natürlich auch Umweltgesetze und Fangbegrenzungen oder Mindestmaße. Doch genau aus diesem Grund wurde der Lehrgang ins leben gerufen. Denn wie ich persönlich finde, sind gerade Rechtsfragen immer ein beliebtes Themengebiet bei den Junganglern.

Da es sich beim Fischereischein A nicht nur um ein Wisch handelt, sondern um ein amtliches Dokument ist die Prüfung an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Welche das sind, habe ich im folgenden einmal zusammengestellt.

Prüfungsvoraussetzung

Für die Teilnahme am Lehrgang gibt es keine bestimmten Voraussetzungen. Ganz anders sieht es allerdings bei der Prüfung aus, denn hier ist ein Mindestalter von 14 Jahren erforderlich. Zugelassen sind aber auch Kinder und Jugendliche die 2015 erst noch 14 Jahre alt werden.

Kosten und Gebühren

Die Teilnahme am Lehrgang 2015 ist natürlich nicht kostenlos sondern ist mit einer Unkostenpauschale von 40 Euro belegt. Diese hat jeder Lehrgangsteilnehmer im Vorfeld zu einrichten und ist in bar zu zahlen. Die Kosten gelten nur für den Lehrgang!

Zusätzlich dazu kommt die Prüfungsgebühr in Höhe von 25 Euro die von jeden Prüfungsteilnehmer vorab zu entrichten ist. Hierbei handelt es sich um eine gesetzlich festgelegte Gebühr.

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Alle Gebühren im Überblick:

Lehrgangskosten: 40,00 Euro
Prüfungsgebühr: 25,00 Euro
Untere Fischereibehörde: 25,00 Euro
Fischereiabgabe: 12 – 40 Euro (1 – 5 Jahre)

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Gebühren für DAFV Mitglieder:

Lehrgangskosten: keine
Prüfungsgebühr: 25,00 Euro
Untere Fischereibehörde: 25,00 Euro
Fischereiabgabe: 12 – 40 Euro (1 – 5 Jahre)
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Mit bestandener Prüfung werden bei der Unteren Fischereibehörde 25 Euro für das ausstellen eines lebenslangen Fischereischein A fällig. Außerdem benötigen Sie eine Fischereiabgabemarke die für 1 bis 5 Jahre gültig ist. Hierbei handelt es sich um die Steuer zu vergleichen mit der KFZ-Steuer.
 
[su_note note_color=“#ff3333″ text_color=“#ffffff“]Hinweis: Das Prüfungszertifikat wird auch in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin anerkannt.[/su_note]

Anmeldung & Rückfragen

Für Rückfragen oder für die Anmeldung selbst, stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sie erreichen mich unter:

Karl-Heinz Wojatzek
Birkenweg 6
16909 Wittstock
Tel: (+49) 0173 4707606
E-Mail: webmaster@anglerglueck-wk.de

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